Aktuelles

Auswirkungen des "MoPeG" auf Erbschaft-/Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

In einem Rundschreiben vom 21.12.2023 hat die Landesnotarkammer Bayern u.a. mitgeteilt:

In dem am 15.12.2023 "beschlossenen und alsbald zu verkündenden Kreditzweitmarktförderungsgesetz wurde eine Fortgeltung der Transparenz von Personengesellschaften angesichts des Inkrafttretens des MoPeG zum 01.01.2024 ausdrücklich angeordnet: Demnach wird in § 2a ErbStG k. F. die bislang schon geltende steuerrechtliche Transparenz von Personengesellschaften dauerhaft festgehalten. Die bisherige grunderwerbsteuerliche Transparenz gilt nach § 24 GrEStG k. F. vorerst bis zum 31.12.2026 unverändert fort, sodass die an die Gesamthand anknüpfenden Vergünstigungen der §§ 5, 6 und 7 GrEStG auf „Neuvorgänge“ mit Personengesellschaften weiterhin Anwendung finden. In der Übergangszeit soll eine umfassende Grunderwerbsteuerreform erarbeitet werden."

Fragebögen

Wenn Sie z.B. eine Immobilie veräußeren oder erwerben oder eine GmbH oder UG gründen wollen, können Sie den hier abrufbaren Formularen entnehmen, welche Angaben wir regelmäßig von Ihnen zur Vorbereitung einer entsprechenden Urkunde benötigen. Auch zur Vorbereitung auf die Überlassung bzw. Schenkung einer Immobilie finden Sie hier einen solchen Fragebogen.

Gerne können Sie für Ihr Vorhaben das betreffende Formular vervollständigen und uns per E-Mail oder Post zuleiten.

  • Kauf / Verkauf einer Eigentumswohnung   (mehr = PDF-Datei, eine Word-Datei finden Sie hier)
  • Kauf / Verkauf eines Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhauses  (mehr = PDF-Datei, eine Word-Datei finden Sie hier)
  • Überlassung / Schenkung einer Immobilie (mehr = PDF-Datei, eine Word-Datei finden Sie hier)
  • Gründung einer GmbH  (mehr = PDF-Datei, eine Word-Datei finden Sie hier)
  • Gründung einer UG  (mehr = PDF-Datei, eine Word-Datei finden Sie hier)
  • Anmeldung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zum Gesellschaftsregister (mehr = PDF-Datei, die Word-Datei finden Sie hier)

Bitte beachten Sie, dass diese Fragebögen jeweils nur einen ersten Anhaltspunkt geben können und im Einzelfall weitere Informationen und Angaben erforderlich sein können. Deshalb stehen wir Ihnen für eine ausführliche Beratung gerne persönlich im Notariat oder telefonisch zur Verfügung.

Informationsblätter

Außerdem bietet die Bundesnotarkammer (BNotK) verschiedene stets aktuell gehaltene Informationsbroschüren an. Eine Möglichkeit zum Download bietet dieser link. In diesen Broschüren finden Sie anschaulich erklärt weitere Informationen, z.B. zum Kauf und Verkauf von Immobilien oder zum Familien- und Erbrecht. Auch für Unternehmer finden sich dort wertvolle Informationen.

Geldwäschegesetz (GWG)

Notarinnen und Notare sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Sie müssen deshalb bei bestimmten Geschäften die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften ermitteln (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG). Die Bundesnotarkammer (BNotK) hat dazu einen Fragebogen zur Verfügung gestellt. Diesen können Sie hier aufrufen. Gerne können Sie diesen Fragebogen vervollständigen und uns zuleiten, wenn wir für Sie einen Vertrag vorbereiten sollen, der dem Anwendungsbereicht dieser Ermittlungspflichten unterfällt.

BNotK: Fragebogen zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz (hier).

Für bestimmte Rechtsgeschäft gilt ab dem 01.04.2023 ein Barzahlungsverbot. Dieses Verbot betrifft insbesondere Immobilienkaufverträge. Ein Informationsblatt der Bundesnotarkammer (BNotK) zum Barzahlungsverbot finden sie hier.

Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht

Seit dem 01.08.2022 ist möglich, in bestimmten gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten notarielle Vorgänge online zu erledigen. Dazu finden Sie hier ein Informationsblatt der Bundesnotarkammer (BNotK).

Welche Vorgänge können online beim Notar erledigt werden?

Über ein von der Bundesnotarkammer (BNotK) zur Verfügung gestelltes Videokonferenz-Verfahren sind seit 01.08.2022 beim Notar "online" z.B. möglich:

  • Bargründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Handelsregisteranmeldungen in GmbH-Sachen und für weitere Gesellschaftsformen.

Zwischenzeitlich sind außerdem folgende weitere Anwendungsmöglichkeiten eröffnet worden:

  • Sachgründungen von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt)
  • Gründungen von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) mit Sachagio
  • einstimmige Gesellschafterbeschlüsse, z.B. zu Satzungsänderungen, bei GmbHs und UGs
  • Anmeldungen zum Vereinsregister.

Welche (inhaltlichen) Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Damit wir online für Sie tätig werden können, muss die betroffene Gesellschaft ihren Sitz in unserem Amtsbereich haben oder einer ihrer Geschäftsführer seinen Wohnsitz.

Welche technischen Anforderungen sind zu erfüllen?

Das Online-Verfahren erfolgt über ein von der BNotK zur Verfügung gestelltes Videokonferenz-System. Ein Laptop oder Tablet mit Kamera und Mikrofon sind ausreichend, um mit diesem System zu arbeiten und die "Online-Beurkundung" durchzuführen.

Zusätzlich ist ein (am Besten "NFC-fähiges") Smartphone erforderlich, auf dem die "Notar-App" (erhältlich in den üblichen App-Stores) zu installieren ist. Außerdem sind Ihr Personalausweis mit eID-Funktion notwendig und entweder Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis, aus dem Ihr Lichtbild ausgelesen werden kann (bei Personalausweisen können erst bei "jüngeren" Ausgabedaten - seit August 2021 - die Lichtbilder ausgelesen werden - besitzen Sie einen "älteren" Personalausweis, benötigen Sie zusätzlich zum Personalausweis ihren Reisepass).

Wie sicher ist dieses Online-Verfahren?

Im Rahmen des Online-Verfahrens legitimieren Sie sich mit Hilfe Ihrer eID auf dem Personalausweis und zusätzlich über Ihr auf Ihrem Personalausweis oder Reisepass (auslesefähig) gespeichertes Lichtbild. Das Verfahren und das Videokonferenz-System werden von der BNotK als Körperschaft öffentlichen Rechts entwickelt und betrieben, um höchsten Sicherheitsstandards gerecht zu werden. Den Maßstab bildet dabei das Präsenzverfahren vor dem Notar, das mit seinen hohen Qualitätsstandards und -anforderungen weiterhin den Kernbereich der notariellen Tätigkeit bilden wird.